Die Sachverständigentätigkeit im Bereich der Familienrechtspsychologie betrifft gerichtliche Kindschaftsrechtssachen, insbesondere in elterlichen Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich von Sorge- und Umgangsregelungen und in Fragen der Kindeswohlgefährdung und der Erziehungsfähigkeit von Eltern.
Unser Vorgehen bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten orientiert sich insbesondere an den Vorgaben des Gerichtes gemäß § 163 FamFG z.B. in Bezug auf Hinwirken auf elterliches Einvernehmen, aber auch an den formalen Kriterien und Standards zur Tranzsparenz und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die forensische Verwertbarkeit. Das Vorgehen bei der familienrechtspsychologischen Begutachtung zeichnet sich aus durch Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität und Beachtung des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung.
Bei der stets lösungsorientiert ausgerichteten Begutachtung wird insbesondere darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die Familenmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie und des Kindeswohls in den Mittelpunkt zu stellen.