Tätigkeitsfelder

Wir bieten wissenschaftlich fundiertes psychologisches Wissen in unseren Kompetenzbereichen

Als Experten und Gutachter für besonders schwierige Problemlagen in Familienbeziehungen und zur Beurteilung von Zeugenaussagen in Fällen des Verdachts auf (sexuellen) Missbrauch oder Misshandlung sind wir seit 2003 für Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Baden-Württemberg als psychologische Sachverständige tätig.

Unsere Tätigkeit als Sachverständige im Familienrecht orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familiengerichtliche Gutachten, die von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet und durch das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuletzt 2019 fachlich begleitet wurde.

Bei der Beantwortung der Frage, ob die zu untersuchende Aussage einer Person als „glaubhaft“ bezeichnet werden kann oder nicht, orientiert sich unser Vorgehen am Grundsatzurteil des Bundesberichtshofs zu den Mindeststandards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung (BGH-Urteil – 1 StR 618/98 – vom 30.07.1999, z.B. NJW 1999, 2746ff)

Als Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) sind wir in unserer Arbeit den bindenden berufsethischen Richtlinien beider Berufsverbände verpflichtet.