Dieser Arbeitsbereich konzentriert sich besonders auf die Beurteilung von Aussagen und die Erstellung entsprechender aussagepsychologischer Sachverständigengutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Was ist Aussagepsychologie?
Die aussagepsychologische Begutachtung befasst sich mit der Beantwortung der Frage, ob die zu untersuchende Aussage einer Person substantiiert ist und insgesamt als „glaubhaft“ bezeichnet werden kann oder nicht.
Grundlagen der wissenschaftlichen Beurteilung von Aussagen
Die ergebnisoffene und hypothesengeleitete diagnostische Vorgehensweise basiert auf den Forschungserkenntnissen der Aussagepsychologie und deren Anwendungsvorschriften bei der Einzelfallbeurteilung. Wichtige diesbezügliche Erkenntnisse und Vorgehensweisen haben sich im Grundsatzurteil des Bundesberichtshofs zu den Mindeststandards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung (BGH-Urteil – 1 StR 618/98 – vom 30.07.1999, z.B. NJW 1999, 2746ff) niedergeschlagen.
Anwendungsfelder der Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Die Glaubhaftigkeitsbegutachtung ist weder beschränkt auf die Begutachtung von Zeugenaussagen (Strafrecht), noch auf den Gegenstand „sexueller Missbrauch“ oder auf Aussagen von Kindern und Jugendlichen. Sie ist bei allen Alterstufen von Aussagenden anwendbar, prinzipiell auch bei jedweder Aussage über eine vermeintlich selbsterlebte Handlung, ungeachtet des Gehalts der Aussage im Hinblick auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand.
Unser Qualitätsmanagement
Wir arbeiten nach den Standards des genannten BGH-Urteils und deren aktuellen Auslegungen und Anwendungen in Forschung und Praxis. Kollegialer Austausch und Supervision unserer Gutachtentätigkeit ist für uns selbstverständlich.